MONTAG, 11. OKTOBER 2010
Geschrieben von Grenzgängerin
CI-Zwang für gehörlose Kinder?
Soeben las ich im Taubenschlag von einem Brief des Jugendamtes Rastatt an ein gehörloses Elternpaar mit einem stark schwerhörigem Kind. Der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung läge vor.Schön, wenn das Jugendamt sich so engagiert zeigt, aber liegt überhaupt eine Kindesmisshandlung oder gar Kindesmissbrauch vor?
Nein, der Grund für die Vorladung zu einem Gesprächstermin mit dem Jugendamtes ist: Die gehörlosen Eltern wollen nicht, dass ihr Kind mit einem Cochlear Implantat versorgt wird.
Das Jugendamt hat die Befürchtung, nein eher die Einstellung, dass es zu einer Kindeswohlgefährdung kommt, wenn Eltern ihrem stark schwerhörigem Kind eine Möglichkeit vorenthalten zur gesprochenen Sprache zu kommen (hier insbesondere durch die Versorgung mit einem Cochlear Implantat.
Einladung des Jugendamt Rastatt an die gehörlosen Eltern zum Anklicken. (Link-Adresse siehe nächste Seite und unten bei “Quelle”klicken)
Herr Bertsch, Funktion wird mit k geschrieben, dies nur mal nebenbei. Und es interessiert mich, warum das Kindeswohl gefährdet sein soll, wenn die Eltern kein Cochlear Implantat für ihr Kind wünschen?
Vielleicht haben Sie aber auch den Artikel von Müller und Zaracko gelesen: “Haben gehörlose Eltern ein Recht auf ein Cochlear Implantat?” (PDF zum freien Download)
In diesem PDF wird ganz unverholen davon gesprochen, dass der Staat in die Erziehung gehörloser Eltern eingreifen solle, wenn diese ihr Kind NICHT mit einem CI versorgen lassen wollen, da das Kind als Träger eigener Grundrechte Anspruch auf den Schutz des Staates hat.
(Meine Meinung zu Müller und Zarackos Thesen übrigens: Okay, aber JEDES Kind, egal ob behindert oder nicht, hat auch ein RECHT auf eine vernüftige Schulpolitik, die einen nicht bremst, sondern fördert. Hier gibt es übrigens den ausführlichen Blogeintrag mit meiner kompletten Meinung zum lesen: TV-Bericht über das Cochlear Implantat)
Soweit die Theorie bei Müller und Zaracko – einer sehr gefährlichen Theorie übrigens, die jetzt im aktuellen Fall traurige Gewissheit werden könnte: Stellt das Jugendamt im Gespräch fest, dass die Eltern die CI-Versorgung ablehnen, so könnte das Jugendamt das als Kindeswohlgefährdung festlegen und das Kind mit der Polizei zur CI-Operation abholen. Oder schlimmer noch: Sie entziehen den Eltern komplett das Sorgerecht.
Die Drohung mit dem Sorgerechtentzug ist übrigens kein Einzelfall – im Jahr 2009 wurde einem gehörlosen Paar mit einem gehörlosen Kind mit Sorgerechtsentzug gedroht, wenn sie ihren Sohn nicht meinem Cochlear Implantat versorgen würden. Die Eltern haben sich erfolgreich dagegen wehren können, jedenfalls las ich nichts mehr von weiteren Erpressungen seitens des Jugendamtes.
2006 nahm übrigens einer gehörlosen Mutter mit einer leichten Lernbehinderung 3 Tage nach der Geburt ihren Sohn weg. Bis heute konnte man keine Familienzusammenführung erzwingen, die Mutter hat jedoch regen Kontakt mit ihrem Sohn – sie hat übrigens 2008 geheiratet und ein weiteres Kind bekommen, welches sie übrigens behalten durfte. Es muss hier die Frage erlaubt sein, warum sie das erste Kind nicht behalten durfte, aber das zweite schon?
Wenn das Jugendamt Rastatt doch tatsächlich ernst machen sollte, dann wird das ein gefährliches Verbanquespiel, da man mit so einem Urteil gehörlose Eltern praktisch entmündigt.
Das geht aber wirklich nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Hand in Hand, worin ganz klar steht, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Ich bin gespannt, wie dieser Fall ausgehen wird und nach dem 19. Oktober werden wir mehr wissen.
Gehörlose Menschen sind übrigens nicht gefährdeter als andere Menschen, denn das Gehirn hat sich neu verdrahtet und kompensiert den Hörverlust durch ein besseres Sehvermögen aus.
Gehörlose können ihr Gehirn neu verdrahten!
Aus diesem und diversen anderen Gründen kann ich also den Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohl keinesfalls nachvollziehen. [Text Quelle]





