Home » Kriminalität » Amtsgericht St. Blasien spricht 55-Jährigen Gehörlose vom Vorwurf der Unterschlagung frei

Neues Laptop sorgt für Ärgernis

Südkurier, 25.08.2010 – St. Blasien – Weil er sich ein fremdes Laptop rechtswidrig zugeeignet haben soll, musste sich ein 55- jähriger Arbeitsloser wegen Unterschlagung vor dem Amtsgericht St. Blasien verantworten. Richterin Ulrike Holler-Welz sah den Tatvorwurf aber nicht als erwiesen an und sprach den Angeklagten frei. Im Dezember 2009 kaufte die Geschädigte, die gehörlos ist, in einem Freiburger Geschäft ein Laptop und ging davon aus, das auf diesem Rechner das Betriebssystem Windows installiert sei. Den Umgang mit ihrem neuen Laptop wollte sie sich von ihrer Freundin beibringen lassen. Entgegen den Erwartungen stellte sich aber heraus, dass auf dem Laptop ein anderes Betriebssystem installiert war, mit dem auch die Freundin nichts anzufangen wusste. Die Freundin der Geschädigten erinnerte sich dann aber an den Angeklagten, der sich mit Computern auskannte und bat diesen um Hilfe. Ärgerlicherweise kannte auch der sich mit dem Betriebssystem nicht aus, bot aber an, das Gerät in Freiburg entweder umzutauschen oder die Installation zu erwirken. Das gelang aber nicht und der 55-Jährige musste unverrichteter Dinge wieder von dannen ziehen. Seine Tochter brachte ihn auf die Idee, der Geschädigten das Laptop seiner Tochter mit entsprechendem Betriebssystem zu überlassen, der Rechner der Geschädigten verblieb bei der Tochter. Tags darauf führte der 55-Jährige der Geschädigten in Anwesenheit ihrer Freundin das Laptop seiner Tochter vor. Die Geschädigte servierte bei dieser Gelegenheit Sekt, ein Glas fiel um und der Inhalt ergoss sich über das Netzteil, das aber, soweit ersichtlich, nicht beschädigt wurde. Nach der Vorführung stellte sich der Angeklagte, der Erfahrung im Umgang mit Gehörlosen hat, nach eigenen Angaben vor die Geschädigte und fragte sie, ob sie dieses Gerät behalten wolle, ansonsten müsse er es wieder mitnehmen. Die Geschädigte habe daraufhin klar deutlich gemacht, das Gerät behalten zu wollen. Aus seiner Sicht sei der Tausch perfekt gewesen. Am nächsten Tag habe ihm die Freundin der Geschädigten dann mitgeteilt, sie wolle ihr eigenes Laptop wieder. Seine Tochter habe die Rückgabe aber verweigert. Die Geschädigte selbst sagte aus, der Angeklagte habe sie nicht gefragt, ob sie das Laptop seiner Tochter behalten wolle, mit einem Tausch sei sie zu keinem Zeitpunkt einverstanden gewesen. Zum Ausgleich des Wertunterschiedes zwischen den beiden Rechnern (etwa 200 Euro) bot die Tochter des Angeklagten die Zahlung von 150 Euro an, die Geschädigte beharrte auf der Rückgabe ihres Rechners. Die Richterin sah den Nachweis, dass der Angeklagte sich den Rechner rechtswidrig angeeignet habe als nicht erwiesen und sprach ihn frei. [Text Quelle]