Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden, die 50-km-Regelung zu streichen. Ab 1. September 2011 kann alle Behinderte und auch Hörbehinderte bundesweit mit Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit Wertmarke in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (2. Klasse – RB, RE, IRE), in S-Bahnen und in den Verkehrsverbünden (Busse, Straßenbahnen, U-Bahne etc.) kostenlos fahren.
ICE und IC bleiben kostenpflichtig.
Zudem wird die Einführung eines neuen Schwerbehindertenausweises geplant.
Was bedeutet die neue Regelung für uns Gehörlose? Hier Gebärdenfilm, den der Gehörlosenverband Schleswig-Holstein produziert hat!
Link zur Pressemitteilung des Bundesbehindertenbeauftragten






Sehr geehrte Leuten,
Danke für klare Informationen, die ich in der letzten Woche von den anderen GL mit Unsicherheit erfahren habe. Es ist ja toll, das es für uns so was gibt.
Mit freundlichen Grüßen
R. Zahalka