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Ab 1. Januar – Europäischer Parkausweis

Veröffentlicht vonadmin am 17 - Januar - 2011 0 Kommentare

Krautheim (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter weist darauf hin, dass seit 1. Januar die europaweit einheitlichen Parkausweise für Parkerleichterungen aufgrund von außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. Blindheit gelten. Der Verband weist darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2001 auf Empfehlung der Europäischen Union ein europaweit einheitlicher Ausweis für schwerbehinderte Menschen eingeführt wurde, die Parkerleichterungen aufgrund von außergewöhnlicher Gehbehinderung bzw. Blindheit in Anspruch nehmen können. Die Übergangsfrist von 10 Jahren ist nun am 31.12.2010 abgelaufen. Ab dem 1. Januar 2011 gelten nach Informationen des BSK die europaweit einheitlichen Ausweise. Der Ausweis kann bei den Verwaltungen beantragt werden, die bisher auch die Parkausweise ausgestellt haben. (Quelle)