Der Landesverband meldet:
Ausbildung zum Physiotherapeuten für Hörgeschädigte
Das Berufsförderungswerk Mainz bietet Hörgeschädigten seit Oktober 2009 die Ausbildung zum Physiotherapeuten für Erstauszubildende und Rehabilitanden an. Die Ausbildung ist ohne Einschränkungen mit jeder anderen Physiotherapieausbil-dung gleichwertig. Sie findet in kleinen Gruppen zu maximal 12 Teilnehmern statt. In den Gruppen werden Hörgeschädigte und Hörende gemeinsam unterrichtet. Diese Art der Ausbildung wird bewusst im Sinne der Integration angeboten und fördert die Eingliederung in das Arbeitsleben. Die hörgeschädigten Auszubildenden werden so schon auf die Kommunikation mit ihren zukünftigen Kollegen und Kolleginnen vorbereitet.
Voraussetzung: Realschulabschluss bzw. Berufsfachschulabschluss („Mittlere Reife“)
Dauer: 3 Jahre
Abschluss: Staatsexamen zum „Staatlich geprüften Physiotherapeuten“
Die Ausbildung ist in sechs Semester eingeteilt. Am Ende des 2. Semesters muss der Auszubildende eine Zwischenprüfung ablegen. Zwischen dem 3. und 6.Semester liegen vier Praktika zu je drei Monaten. Diese Praktikumsabschnitte werden von den BFW-Lehrern begleitet und betreut. Das letzte Praktikum kann zur Förderung der Integration in das Arbeitsleben in der Nähe des heimatlichen Wohnortes absolviert werden. Hier eine Auswahl der wichtigsten Fachinhalte, die während der Ausbildung gelehrt werden:
Anatomie
Physiologie
Krankheitslehre
Physiotherapeutische Behandlungstechniken
Bewegungserziehung Kommunikation
und andere…
Wer sich für diese Ausbildung interessiert, sollte Freude an Bewegung und Kommu-nikation mit Menschen zeigen, aber auch Interesse am Aufbau und an der Funktion des menschlichen Körpers haben. Das BFW Mainz hat verschiedene Wohnhäuser in der Nachbarschaft der Ausbil-dungsgebäude, in denen eine Unterbringung während der Ausbildung möglich ist. Ein neuer Ausbildungsjahrgang wird im Oktober 2010 beginnen. Informationen zur Anmeldung:
- Kontakt mit dem REHA-Berater bei der Arbeitsagentur am Heimatort (früher: Arbeitsamt) aufnehmen und den Ausbildungswunsch erklären.
- Die Arbeitsagentur wird möglicherweise einen Eignungstest durchführen.
- Bei Eignung (= positives Ergebnis des Eignungstests) erfolgt eine Anmeldung beim BFW Mainz zur Eignungsüberprüfung.
- Bei Bestehen der Eignungsüberprüfung werden die Kosten für die dreijährige Ausbildung nach dem IX. Sozialgesetzbuch (SGB IX) übernommen.
- Die letzte Entscheidung zur Anmeldung und Kostenübernahme trifft die Arbeitsagentur.
- Bei Rehabilitanden werden andere Einrichtungen die Ausbildungskosten übernehmen, wie z.B. die Rentenversicherungsträger, das Sozialamt, die Unfallversicherungen oder die Berufsgenossenschaften.
Das BFW Mainz beachtet seit seinem Bestehen den Gedanken der Inklusion. Wer keine Probleme hat, sich in die soziale und berufliche Gemeinschaft einzugliedern, braucht auch keine weiteren Eingliederungshilfen. Wer Probleme hat – wie z.B. hörgeschädigte Menschen -, sollte die Chance erhalten, ein Arbeitsfeld nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Wünschen zu finden. Grundlage für die Ausbildung zum Physiotherapeuten in unserem BFW ist die Anerkennung und Beachtung der Hörschädigung. Diese Rücksichtnahme bestimmt auch den Umgang mit den hörgeschädigten Auszubildenden, weil wir deren Fähigkeiten und Möglichkeiten anerkennen.
Wir haben uns gut vorbereitet, um hörgeschädigte Teilnehmer in die Physiotherapie-ausbildung aufnehmen und ausbilden zu können. Ebenso haben wir uns intensiv mit der Problematik der Hörbehinderung beschäftigt und uns in die Besonderheiten eines erfolgreichen Unterrichts mit hörgeschädigten Auszubildenden eingearbeitet. Wir sind methodisch und didaktisch gerüstet, einen interessanten und verständlichen Unter-richt für die hörgeschädigten Teilnehmer anzubieten. Wir haben schall-, licht- und hörtechnische Voraussetzungen geschaffen, um eine erfolgreiche Unterrichtskommunikation zu ermöglichen. Für unsere Lehrerschaft sind Sprach- und Sprechdisziplin, Sprechgeschwindigkeit und deutliche Artikulation in Verbindung mit gebärdensprachlicher Unterstützung von höchster Bedeutung. Alle an der Ausbildung beteiligten Lehrkräfte sind bemüht, sich gebärdensprachlich weiterzubilden. Die Begleitung des Unterrichts durch übersichtliche schriftliche und visuelle Darstellungen mit Hilfe von mobilen Computern, Beamer oder Over-Head-Projektoren für Texte, PowerPoint-Präsentationen, Bilder, Filmclips, Grafiken u.ä. ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Wer mehr über das BFW Mainz und die Ausbildung zum Physiotherapeuten wissen möchte, findet im Internet unter der Adresse www.bfw-mainz.de weitere interessante Informationen. Ansprechpartnerin ist Frau Graff.
Berufsförderungswerk Mainz
Zentrum für Physikalische Therapie
Lortzingstraße 4
55127 Mainz
Tel.: 06131 / 784-0
Fax: 06131 / 784-57
E-Mail: info@bfw-mainz.de


Februar 10th, 2010 um 20:02
[...] Physiotherapeutische Ausbildung für Hörgeschädigte [...]